„Guter Rat ist teuer“, sagt man; „…aber schlechter Rat ist teurer“, möchten wir ergänzen. Das Erstgespräch ist für Sie auf jeden Fall kostenlos. Falls wir Ihnen ein passendes Angebot machen können, erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Es fallen für Sie keine Kosten an, bis Sie uns Ihren Auftrag erteilt haben. Sie entscheiden, ob Sie alle Arbeiten an unser Team abgeben möchten oder ob möglichst viele Teilaufgaben durch Ihre eigenen Mitarbeiter ausgeführt werden sollen.

Falls wir es für sinnvoll halten, externe Partner hinzuzuziehen (z.B. spezialisierte Analyselabors), werden wir die externen Partner im Kostenvoranschlag benennen und die Kosten für die externen Leistungen einbeziehen. Die Projektleitung bleibt auf jeden Fall bei uns. Sie haben nur einen Vertragspartner.

Unsere Kostenvoranschläge haben je nach Projektart eines der folgenden Formate; wenn Sie einen anderen Abrechnungsmodus wünschen, sind wir offen für Ihre Vorschläge:

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Festpreis bzw. Fallpauschale

Festpreis für überschaubare Projekte, die wir weitgehend eigenständig durchführen. Der Festpreis ist über die gesamte Projektzeit garantiert und enthält sämtliche Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Reisespesen etc.).

Beispiele: Lieferantenaudit; GMP-Schulungsveranstaltung in Ihrem Hause; Routine-Chargenfreigabe

Fallpauschale für wiederkehrende, genau definierte Aufgaben.

Beispiele: Regelmäßige Erstellung von Product Quality Reviews; Durchführung der Follow-Up-Stabilitätsstudien für zugelassene Arzneimittel.

Abrechnung nach Aufwand

Abrechnung nach Aufwand für Projekte und laufende Aufgaben, deren Umfang im Voraus nicht genau bestimmbar ist.

Beispiele: Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung einer Behördeninspektion; Überarbeitung des SOP-Systems; Wahrnehmung der Funktion „Stufenplanbeauftragter“. Bei diesen Kostenvoranschlägen geben wir einen Stundensatz für Berater und einen Stundensatz für weitere Mitarbeiter an. Sie erhalten monatlich einen detaillierten Arbeitszeitnachweis darüber, wer an welchem Tag wie viel Zeit für welche Aufgabe aufgewendet hat.

Für Spesen und Reisezeiten gilt folgende Regelung, wenn kein Festpreis vereinbart ist:

Wir rechnen Reisespesen einzeln ab. Reisezeit wird zu 50 % des Stundensatzes verrechnet, aber maximal pro Hinreise bzw. pro Rückreise 50 % von zehn Stundensätzen. Auf Wunsch geben wir Ihnen detailliert an, welche Kosten dafür voraussichtlich anfallen werden.